Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung    

MYA Reisen vermittelt als Reisebüro einzelne Reiseleistungen und Pauschalreisen. Nachstehende Bedingungen für die Reisemittlung regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und MYA Reisen. Es wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß  §§ 675, 631 BGB vereinbart. Das Reisebüro tritt aufgrund dieser Bedingungen nur als Vermittler zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger auf. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von dem Reisebüro vermittelten Vertrages zwischen Ihnen und dem Erbringer einer Reiseleistung die Tarif- , Beförderungs- und Allgemeinen Reisebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger Anwendung. Diese sind bei den jeweiligen Leistungsträgern einzusehen.

 

2. Anmeldung/Leistung     

a) Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie uns verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, maximal jedoch 5 Tage ab Anmeldedatum gebunden.    

b) Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Reiseleistungen. Das Reisebüro übernimmt daher keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Ebensowenig übernimmt das Reisebüro, das ausschließlich als Vermittler tätig ist, eine Gewähr für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen.

 

3. Anmeldung für mehrere Personen

Soweit Sie ein Angebot nicht nur für Ihre eigene Person, sondern auch für andere Teilnehmer abgeben und ein Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro und ein Reisevertrag mit dem Leistungserbringer zustande kommen, sind Sie für die Verpflichtungen dieser dritten Personen aus dem Reisevermittlungsvertrag und aus dem vermittelten Reisevertrag wie für eigene Verpflichtungen verantwortlich. Diese zusätzliche, eigenständige Verpflichtung erkennen Sie durch eine zusätzliche, ausdrückliche und gesonderte Erklärung im Rahmen des Buchungsvorganges an.

 

4. Buchungsbestätigung

Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem Sie die Buchungsbestätigung erhalten haben. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und ggfs. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein solcher Hinweis, der nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

5. Haftung des Reisbüros 

a) Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Leitungsträger und Veranstalter uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung des Reisebüros gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das Reisebüro gibt Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab.

b) Das Reisebüro beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung.

 

6. Service-Entgelte

MYA Reisen erhebt für die Buchung bestimmter Leistungen - insbesondere Linienflüge - ein Service-Entgelt entsprechend separater Entgeltliste.

 

7. Umbuchung/Rücktritt

Für Umbuchung und Rücktritt finden die Regeln der jeweiligen Veranstalter und Leistungserbringer Anwendung. Zusätzlich zu deren Gebühren erheben wir bei Umbuchung oder Rücktritt ein pauschales Service-Entgelt von 50 €. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

8. Hinweise auf Paß-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

a) Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

b) Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, gehen wir davon aus, daß der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Reiseteilnehmer mitgeteilt wird.

c) Soweit von uns Auskünfte zu den genannten Bestimmungen erteilt werden, gibt das Reisebüro keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen ab, da wir hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen sind. Eine Haftung des Reisebüros wird insoweit ausgeschlossen.

 

9. Zahlung/Reiseunterlagen

a) Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen, die Anzahlung sofort fällig.

b) Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist,  wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigen der Reiseunterlagen fällig.

c) Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann das Reisebüro die angemeldete Reise zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Gebühren für diese Stornierung gehen zu Lasten des Reisenden. Insoweit wird auf Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

d) Abweichende Zahlungsmodalitäten können in den Reisebedingungen der Veranstalter oder Leistungsträger geregelt sein.

e) Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

f) Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie etwa Flugscheine, Voucher u.a. in seinen Geschäfträumen. Werden die Dokumente von uns an Sie versandt, tragen Sie die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Boten. Dies gilt unabhängig davon, wer die Kosten für die Versendung trägt.

 

10. Verjährung, Recht, Unwirksamkeit, Gerichtsstand

a) Ansprüche von Ihnen gegenüber dem Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die vermittelte Reiseleistung nach dem Vertrag mit dem Leistungsträger enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und dem Reisebüro Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis durch Sie oder das Reisebüro die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert wird. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

b) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.

Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

d) Gerichtsstand für Klagen gegen MYA Reisen ist München. Für Klagen des Reisebüros gegen den Anmelder oder Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist München der Gerichtsstand.

                                                              

Service-Entgelte

Linienflug-Tickets - published fares/offiziele Tarife

(Linienflug-Tickets zu negotiated fares/"Graumarkttarife"stellen wir ohne zusätzliche Entgelte aus)

Ausstellung Inlands-Tickets                                40 €

Ausstellung Europa-Tickets                                 

   Ticketpreis bis 500 €                                      50 €

   Ticketpreis ab 500 €                                      60 €

Ausstellung Interkontinental-Tickets

   Ticketpreis bis 500 €                                      70 €

   Ticketpreis ab 500 € bis 1000 €                      80 €

   Ticketpreis ab 1000 € bis 2000 €                    90 €

   Ticketpreis ab 2000 €                                   100 €

Linienflug-Tickets - Umbuchung, Stornierung, miscellaneous charges

zusätzlich zu den Gebühren der

Fluggesellschaft einheitlich                                 50 €

Hotel-Buchung

(Hotels aus dem Veranstalterangebot buchen wir selbstverständlich ohne Entgelt ein)

 individuelle Hotelreservierung pro Zimmer            30 € + 5% vom Buchungspreis

Reiseversicherung

Abschluß ohne Buchung einer Reise                   10 €